Honorar und Abrechnung

Erstberatung

Für eine Erstberatung stellen ich Ihnen für meine Tätigkeit gemäß RVG eine Erstberatungsgebühr in Höhe von EUR 190.- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.


Bei einer anschließenden Mandatserteilung in der selben Angelegenheit wird Ihnen die Erstberatungsgebühr innerhalb von 6 Monaten beim Endhonorar angerechnet.

Verfahrenskostenhilfe

Bei gerichtlicher Vertretung ist, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen, auch eine Abrechnung über die Verfahrenskostenhilfe zu Lasten der Staatskasse möglich. Die Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) werde ich gegenfalls für Sie beantragen.